Die Genfer Konventionen sind als zwischenstaatliche Abkommen eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie regeln im Fall eines bewaffneten Konflikts den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen. Das Genfer Abkommen I beinhaltet die Bestimmungen für Verwundete und Kranke der bewaffneten Kräfte im Feld. Das Genfer Abkommen II beinhaltet die Bestimmungen für Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige der bewaffneten Kräfte zur See. Im Genfer Abkommen III sind Richtlinien für den Umgang Kriegsgefangenen festgehalten. Das Genfer Abkommen IV schreibt den Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten vor.