Die Europäische Sozialcharta ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das der Bevölkerung innerhalb der Unterzeichnerstaaten umfassende soziale Rechte garantiert. Die Europäische Sozialcharta enthält soziale, wirtschaftliche und kulturelle Grundrechte. 1961 wurden 19 soziale Rechte bestimmt, darunter das Recht auf Arbeit und entsprechende Arbeitsbedingungen, das Vereinigungsrecht, das Recht auf soziale Sicherheit, auf freie Vereinigungen und Kollektivverhandlungen und das Recht auf den Schutz der Gesundheit. Die 1996 revidierte Fassung der Europäischen Sozialcharta beinhaltet insgesamt 31 Rechte und ergänzt die alte Fassung beispielsweise um das Recht auf Wohnung, das Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz, das Recht auf Schutz bei Kündigung und das Recht auf den Schutz vor Armut und Ausgrenzung.